„Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.“

(Reinhard Turre)

 

Im Rahmen der Schwerpunktschule werden Kinder mit einer Beeinträchtigung integrativ in den Schwerpunktklassen unterrichtet.

Wir als Schwerpunktschule haben uns in besonderer Weise verpflichtet, die Rechte aller unserer anvertrauten Schülerinnen und Schüler in Bezug auf eine erfolgreiche schulische Teilhabe zu wahren und zu fördern.

Jeder Schüler oder jede Schülerin soll unabhängig von seinen/ihren Stärken und Schwächen, unabhängig von Geschlecht, unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft, unabhängig von Religionszugehörigkeit und unabhängig von dem Grad der Behinderung/Beeinträchtigung als gleichberechtigter Mensch wahrgenommen und individuell gefördert und gefordert werden.

Zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf sind an unserer Schuler Förderlehrkräfte tätig. Sonderpädagogische Interventionen müssen, bezogen auf einzelne Förderbereiche, Hemmnisse des Kindes abbauen helfen. Es handelt sich um eine Vielzahl von oft kleinen Maßnahmen, die dem Kind eine effektive Teilnahme am Unterricht erst ermöglichen. Unsere Förderlehrkräfte arbeiten eng mit den Kollegen des Regelunterrichts zusammen.

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