Präambel

 Unsere Schule versteht sich als Ort des Lernens und Lebens. Ein geordnetes Miteinander ist hierfür die wichtigste Grundlage. Zur besonderen Verantwortung aller am Schulleben Beteiligten gehören die gegenseitige Achtung und die Bereitschaft zum sozialen Handeln.

Jeder in unserer Schulgemeinschaft muss seine Persönlichkeit im Rahmen dieser Hausordnung frei entfalten können  – unabhängig von Geschlecht, Fähigkeiten, Herkunft, Bekenntnis, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Stellung.

Wir alle (Eltern, SchülerInnen, LehrerInnen und MitarbeiterInnen unserer Schule) sind gefordert, dieses soziale Miteinander in geeigneter Weise zu vermitteln und zu fördern. Dafür unabdingbar sind Hilfsbereitschaft, Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeit, Leistungsbereitschaft, Ehrlichkeit, Pflichtbewusstsein, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und gewaltfreies Handeln.

Schule und Elternhaus verpflichten sich daher gemeinsam, diese Werte zu vermitteln und eine angstfreie Umgebung zu schaffen. Jeder Einzelne hat sich so zu verhalten, dass er seine persönlichen Interessen im Rahmen der Gemeinschaft abwägt.

Leistung soll an unserer Schule gefordert, gefördert, und gewürdigt werden.

Bei diesen Aufgaben soll uns unsere Hausordnung helfen. Sie stellt einen Verhaltenskatalog dar, der die Belange des Zusammenlebens an unserer Schule beschreibt. Die Verhaltensziele bieten Orientierungshilfe, die Einhaltung ist für alle verbindlich. Sie lassen sich am besten verwirklichen, wenn Eltern und Lehrer, aber auch die älteren Schüler ihrer Verantwortung als Vorbild gerecht werden.

Schulweg

Nach der Ankunft am Schulort begeben sich die Schüler/innen unverzüglich auf das Schulgelände, wobei der kürzeste bzw. sicherste Weg zu wählen ist. Das gilt auch für diejenigen, die in Wissen wohnen. Wer sich nicht daran hält, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Gleiches gilt für den Heimweg. Es muss vermieden werden, dass Anlieger – insbesondere die Nachbarschaft – in unzumutbarer Weise belästigt werden.

Vor dem Unterricht

Vor Unterrichtsbeginn befinden sich die SchülerInnen auf dem Schulhof.

Mit dem Gong um 7.45 Uhr suchen alle ihre Klassen- bzw. Fachräume auf. Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr. Bei extremen Witterungsbedingungen entscheiden die aufsichtführenden LehrerInnen über die Öffnung der Gebäude. Den SchülerInnen stehen dann die Flure als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.

Jacken und Mäntel sind in den Fluren aufzuhängen. Es ist darauf zu achten, dass sich keine Wertsachen darin befinden! Es ist selbstverständlich, dass in Räumen keine Hüte, Mützen und Kappen getragen werden.

Während der Unterrichtszeit

LehrerInnen und SchülerInnen beginnen den Unterricht pünktlich. Auch in allen anderen Bereichen ist Pünktlichkeit erforderlich.

Schüler- und Lehrerschaft tragen gemeinsam zum Gelingen des Unterrichts bei. Dazu gehören die Begrüßung in gegenseitiger Achtung sowie die Mitarbeit und Aufmerksamkeit aller.

Der Unterricht ist Arbeitszeit und kann nur erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden werden und gegenseitige Hilfe gewährt wird. Dinge, von denen  Unterrichtsstörungen ausgehen, können von der/dem Lehrer/in eingezogen werden.

Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, benachrichtigt die Klassensprecherin/der Klassensprecher das Sekretariat.

Die Klasse ist für ihren Unterrichtsraum verantwortlich. In allen Räumen achten wir auf Ordnung und Sauberkeit und vermeiden Beschädigungen. Jeder bringt die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter (Sortierung beachten).

Auf dem Arbeitsplatz befinden sich nur die für den Unterricht benötigten Arbeitsmaterialien. Die Schüler/innen müssen ihn aufräumen und bei Bedarf säubern. Die Ablagen dienen nur zum Aufbewahren der Unterrichtsmaterialien.

Es ist selbstverständlich, dass während des Unterrichts weder gegessen noch getrunken wird. Das Kauen von Kaugummi ist  nicht erlaubt.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer ist verpflichtet, am Ende einer Unterrichtsstunde den Unterrichtsraum in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Dazu gehört auch das Säubern der Tafel. Um einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten, werden beim Verlassen des Raumes die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.

Pausen

Zu Beginn der Pausen

Beim Raumwechsel nach der zweiten und vierten Stunde ist der Wechsel in ein höher gelegenes Stockwerk zum Abstellen der Taschen nicht erlaubt. Generell sind Drängeleien auf den Fluren, in den Treppenhäusern und vor den Türen zu vermeiden.

Extreme Wetterlagen werden durch ein dreifaches Gongzeichen angekündigt. Dann dürfen sich die Schüler/innen im Gebäude aufhalten.

In den Pausen

In den großen Pausen halten sich Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf. Die Ausnahme bilden die „Regen- oder Kältepausen“. Durch ein dreimaliges Klingelzeichen wird angezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler im Gebäude bleiben dürfen.

Falls eine Lehrkraft feststellt, dass diese Hausordnung nicht eingehalten wird, kann sie die Schüler/innen nach draußen schicken.

Achtung vor dem Eigentum

 Die Einrichtungen unserer Schule haben viel Geld gekostet. Wer diese absichtlich oder leichtfertig beschädigt, muss dafür Schadensersatz leisten.

Jede Schülerin und jeder Schüler  ist für ihr/sein Eigentum verantwortlich. Ebenso achten wir fremdes Eigentum. Es darf weder beschädigt noch weggenommen werden.

Größere Geldbeträge oder Wertsachen sollen nicht in die Schule mitgebracht werden.

Fundsachen

 Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

 Allgemeines

  1. Alle sind für Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude (Unterrichtsräume und dazu-
    gehörige Flure) und auf dem Schulgelände mitverantwortlich. Schüler/innen haben
    der Aufforderung durch die Lehrer/innen, Verschmutzungen zu beseitigen, Folge zu
    leisten, auch wenn sie nicht die Verursacher waren.
  2. Nach einem festen Plan, der im Lehrerzimmer und in den Klassenräumen aushängt,
    führen Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 Aufsicht im Gebäude. Sie sind an
    einem mitgeführten Ausweis zu erkennen.
    Sie sind anderen Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
  3. Das Mitbringen von Gegenständen, durch die Personen gefährdet oder Sachen
    beschädigt werden können, ist streng untersagt. Lehrkräfte sind verpflichtet, solche
    Gegenstände sicherzustellen.
  4. Mit Betreten des Schulgeländes und bis zum Verlassen des Schulgeländes
    (einschließlich Busbahnhof/ Busbucht) ist die Nutzung jeglicher mobiler
    Unterhaltungselektronik und des Handys untersagt. Das Telefonieren ist nur in
    Ausnahmefällen mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet.
    Das Handy muss ansonsten ausgeschaltet sein.
  5. Wie in allen öffentlichen Gebäuden in Rheinland-Pfalz darf auch bei uns auf dem
    gesamten Schulgelände nicht geraucht werden.
  6. Der Verzehr von Energy-Drinks ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  7. Die Toiletten sind während der gesamten Unterrichtszeit geöffnet. Toilettenbesuche
    während der Unterrichtszeit gibt es nur in begründeten Ausnahmesituationen. Es
    kann vorausgesetzt werden, dass Schüler/innen den Toilettengang grundsätzlich in
    die Pause legen. Es ist für uns alle selbstverständlich, die Toiletten sauber zu
    halten.

Verstöße gegen diese Ordnung

Wer diese Regeln verletzt, erfährt in jedem Fall eine Zurechtweisung und ist in geeigneten Fällen verpflichtet, sinnvolle Wiedergutmachung zu leisten. Bei schwereren oder wiederholten Übertretungen dieser Regeln wird die Schule Erziehungs- und/oder Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung ergreifen.